Die österreichische Bundesdisziplinarbehörde musste kürzlich einen delikaten Fall bearbeiten, der sich am 27. November 2023 ereignete. Während einer Kontrolle im Rahmen eines Assistenzeinsatzes entdeckte eine Unteroffizierin das Sexspielzeug eines Gefreiten. Ihre Reaktion darauf war heftig und unangemessen: "Was macht der Schw*nz da? Schiebst du dir den in den A....?", soll sie ausgerufen haben.
Der betroffene Grundwehrdiener, der gerade frisch geduscht und lediglich in Unterwäsche bekleidet war, fühlte sich in seiner Privatsphäre verletzt und meldete den Vorfall seinem Vorgesetzten. Er beschwerte sich über die Verletzung seiner Privatsphäre und Mobbing, insbesondere da die Soldatin auch die Unordnung in seiner Unterkunft kritisierte mit den Worten: "Schauts bei dir zu Hause auch so aus?"
Nach umfangreichen Untersuchungen, die mehrere Anhörungen und Protokolle umfassten, fand schließlich ein Disziplinarverfahren statt, das ein bemerkenswertes Licht auf die Bürokratie innerhalb der Behörde warf. Die Verurteilung der Soldatin erfolgte jedoch nicht aufgrund ihrer Bemerkungen über das Sexspielzeug, sondern weil sie das "Du-Wort" benutzt hatte.
Verurteilung wegen Verstoßes gegen die Dienstvorschrift
Die Verwendung der vertraulichen Anredeform im Dienst war untersagt, und obwohl die Verteidigung argumentierte, dass eine solche Reaktion unter den gegebenen Umständen "menschlich verständlich" sei, bestand die Regel, dass sie den Gefreiten hätte siezen müssen. Die Strafe für diesen Verstoß betrug 200 Euro.
Bezüglich der Anschuldigungen der Beleidigung durch abfällige Kommentare über das Sexspielzeug wurde die Soldatin freigesprochen. Die Beweislage war unklar, da die Aussagen der Frau bestritten wurden und das vermeintliche Opfer sich in Widersprüche verwickelte. Zudem konnte sich der zuständige Kommandant nicht mehr an die Details des unangenehmen Vorfalls erinnern, was kaum verwunderlich ist.
Quelle: https://www.heute.at/s/200-euro-strafe-fuer-soldatin-nach-dildo-fund-in-zimmer-120136162
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